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1. Allgemeines

Steinbock Lodges Reinhard Berti ist eine Agentur, die Gästen gegen Entgelt eine Unterkunft zum vorübergehenden Aufenthalt vermittelt und in dieser beherbergt.

Gäste (Vertragspartner) sind natürliche oder juristische Personen des In- oder Auslandes, die für sich oder für andere Gäste einen Beherbergungsvertrag (Buchung) mit Steinbock Lodges Reinhard Berti abschließen.

Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc).

2. Beherbergungsvertrag

Für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages zwischen Steinbock Lodges Reinhard Berti und den Vertragspartnern gelten die Vertragsinhalte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Steinbock Lodges Reinhard Berti verwaltet und offeriert Unterkünfte im Bundesland Salzburg zum Zweck der Beherbergung von Gästen.

Für die vereinbarte Vertragsdauer (Buchung) wird die Unterkunft dem Gast ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur kurzfristigen Beherbergung vermietet. Die bei einer Buchung angegebene maximale Personenanzahl darf bei Belegung nicht überschritten werden. Der Vertragsschluss findet im Vollausnahmebereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) statt.

3. Leistungen und Preise

Die von Steinbock Lodges Reinhard Berti angegebenen Leistungen bestehen aus definierten Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Alle Leistungen, die im Mietpreis inkludiert oder exkludiert (verbindliche Sonderleistungen, die erst durch eine tatsächliche Beherbergung, bzw. Anreise in Kraft treten) sind, werden vom Beherberger in der Reservierungs- oder Buchungsbestätigung angegeben. Fixe Kosten, die nach geltender Rechtsprechung auf jeden Fall bezahlt werden müssen, sind vor der Buchung angegeben und auf erfolgter Buchung bestätigt. Vom Gast gewünschte Sonder- oder Zusatzleistungen (Nebenkosten wie zusätzliche Bettwäsche, Handtücher, Zwischenreinigungen, etc.) die nicht in der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung als Teil der vereinbarten Leistungen angegeben sind, sind gesondert vor Bezug der Unterkunft zu bezahlen. Nebenkosten gelten auch für Kinder und Kleinstkinder. Der Beherberger kann für diese Personengruppe Ausnahmen gewähren (Gebührenbefreiung). Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Steuern (z.B. Mehrwertsteuer).

Alle angegebenen Leistungsmerkmale und Informationen sind Steinbock Lodges Reinhard Berti bindend, jedoch behält sich Steinbock Lodges Reinhard Berti das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen und dem Gast bis spätestens bei der Anreise zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Kenntnis gesetzt werden müssen Gäste über Änderungen von auf Fotos dargestellten, beweglichen Gegenständen (z.B. Möbel, Dekorationsartikel oder anderes Inventar). Diese können, je nach Abnutzung oder anderen Einflüssen, von dem zur Verfügung gestelltem Bildmaterial der gebuchten Unterkünfte abweichen.

Gäste haben das Recht, sofern Steinbock Lodges Reinhard Berti keine andere Bezugszeit offeriert, die gemieteten Objekte (Appartements, Chalets, etc.) ab der Uhrzeit (am Ankunftstag) zu beziehen, die in der Buchung oder einer gesonderten, dem Gast übermittelten Information angegeben ist. In der Regel ist das 15:00 bis 18:30 Uhr.

Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

4. Vertragsabschluss – Zahlungen

Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung des Vertragspartners durch Steinbock Lodges Reinhard Berti zustande. Der Beherberger, Steinbock Lodges Reinhard Berti ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens zum Zeitpunkt der in der Buchung angegebenen Frist nach der bestätigten Buchung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Der gesamte Mietbetrag muss vor der Schlüsselübergabe beglichen sein. Zusätzlich verpflichtet sich der Gast für Schlüssel und Unterkunftsausstattungen eine Kaution bei der Ankunft mittels Kreditkarten Autorisierung zu deponieren. Die Höhe der Kaution wird je nach Objekt zwischen EUR 150.00 und EUR 500.00 festgelegt und ist dem Gast rechtzeitig bekannt zu geben. Die Kaution kann nicht in bar hinterlegt werden!  Diese wird als Reservierung auf einer Kreditkarte des Gastes einbehalten und nach Abreise des Gastes binnen 72 Stunden wieder freigegeben, sofern es keine Beanstandung (Beschädigungen, offene Forderungen aus dem Beherbergungsverhältnis) gibt. 

Konto:                Reinhard Berti Marlene Thurner

Bankname:         Salzburger Sparkasse Zell am See   

Bankadresse:      Brucker Bundesstraße 10, 5700 Zell am See       

BIC:                   SBGSAT2SXXX

IBAN:                 AT48 2040 4000 4291 7716


5. Dauer der Beherbergung

Mit dem Anreisetag beginnt das Mietverhältnis für die gebuchte Dauer. Steinbock Lodges Reinhard Berti stellt die gewählte Unterkunft in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Reklamationen seitens des Gastes sind unmittelbar nach Bezug der Unterkunft dem Beherberger mitzuteilen, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Der Beherberger hat dann das Recht auf Nachbesserung. Falls die Beanstandung durch den Gast nicht zeitgemäß erfolgt, wird angenommen, dass sich die Unterkunft im vereinbarten und vertragsmäßigen Zustand befunden hat. (siehe auch Punkt 7)

6. Rücktritts-/Stornierungs-/Zahlungsbedingungen

Falls der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten möchte gelten folgende Bedingungen:

Die Anzahlungs- und Stornierungsbedingungen sind immer bei der jeweiligen Ferienunterkunft angegeben. Sollte dies in Ausnahmefällen (wie z.B. Übermittlungsfehler, Software-Updates, technische Probleme) nicht angezeigt werden, gelten folgende Bedingungen:  

- Stornierungen und Änderungen einer Buchung, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden mit 30% des Gesamtbetrages der Buchung berechnet!

- Stornierungen und Änderungen einer Buchung, die verspätet erfolgen, werden mit 100% des Gesamtbetrages der Buchung berechnet! Dies gilt auch für Nichtanreise oder unterlassener, schriftlicher Mitteilung derselben.

- Zahlung: 30% des Gesamtpreises der Buchung kann jederzeit nach der Buchung in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtpreis der Buchung wird mindestens 30 Tage vor der Anreise fällig.

Im Falle einer Stornierung gilt eine geleistete Anzahlung nicht als Teilzahlung, sondern die aus Nichtanreise resultierende Stornogebühr. Diese wird, wie oben beschrieben, zur Anrechnung gebracht. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht einen Ersatzmieter zu stellen. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr.

Steinbock Lodges Reinhard Berti kann ohne Frist die Buchung kündigen, wenn der/die Vertragspartner den Betrieb der Ferienunterkunft trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Gäste gefährdet oder sich vertragswidrig verhält.

7. Pflichten des Gastes – Versicherungen

Sie, als Vertragspartner (Gast), bestätigen mit der Buchung diese AGB gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Dies gilt insbesondere für die Hinweise zur Nutzung der gebuchten Unterkunft.

Sie und Ihre Mitreisenden erklären sich damit einverstanden die Unterkunft sorgfältig und pfleglich zu benutzen und diese (sowie das Inventar), sauber und im Zustand wie bei Übernahme, am Tag der Abreise wieder an Steinbock Lodges Reinhard Berti zu übergeben. Dies ist unabhängig von der Endreinigung! Eine sorgfältige Reinigung wird durch Steinbock Lodges Reinhard Berti oder deren Beauftragte nach Abreise der Gäste durchgeführt.

Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Sogenannte Vorschäden sind unmittelbar nach Eintreffen in der Unterkunft schriftlich oder telefonisch dem Beherberger zu melden. Der Beherberger kann damit geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Der Gast verpflichtet sich keine Schäden an Türen, Fenstern, Wänden oder Böden, sowie anderen Einrichtungsgegenständen zu verursachen. Im Falle einer Beschädigung kann die bei Anreise hinterlegte Kaution zur Schadensregulierung herangezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für starken Rauchgeruch, da all unsere vermieteten Ferienobjekte Nichtraucher-Unterkünfte sind.

Der Gast bestätigt während der Mietdauer alle persönlichen Sachen und Wertgegenstände sicher aufzubewahren. Steinbock Lodges Reinhard Berti haftet nicht für Schäden Dritter. Dem Gast wird empfohlen vor Anreise eine Reiseversicherung abzuschließen. Private Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in den Ferienobjekten, die Sie als Gast verursachen. Der Beherberger empfiehlt dem Gast die Prüfung, ob seine Versicherung Schäden auch in Ferienunterkünften abdeckt.

8. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

9. Schriftform, Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

10. Gerichtsstand/Rechtswahl

Es findet österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zell am See.

Steinbock Lodges Reinhard Berti

Steinbock Lodges Reinhard Berti
Georg-Oberschneider Straße 1
5700 Zell am See
Austria


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+43 676 677 0987

office@steinbock-lodges.at


Monday - Saturday
10am - 6:30pm

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